Zwangsvollstreckung: Neue Formulare zum 01.10.2026

Zwangsvollstreckung: Neue Formulare zum 01.10.2026

Ab 1. Oktober 2026 gelten neue Vollstreckungsformulare ohne gesetzliche Übergangsfrist.

Zum 1. Oktober 2026 treten mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung erneut geänderte Formulare im Bereich der Zwangsvollstreckung in Kraft.

Betroffen sind der Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher, der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie der Antrag auf Erlass richterlicher Durchsuchungsanordnungen.

 

Wichtig für Nutzer von RA-MICRO

  • Formulare sind ab RA-MICRO-Version 2026.07.001 enthalten

  • Verwendung der Zwangsvollstreckung erfolgt ab 01.10.2026 automatisch

 

Quelle: https://www.ra-micro.de/service/informationen/aktualisierungen/version-2026-07-2026-07-001.html

Im Gegensatz zu früheren Anpassungen der Zwangsvollstreckungsformulare gibt es dieses mal keine Übergangsfrist. Für Aufträge und Anträge, die ab dem 1. Oktober 2026 eingereicht werden, müssen die neuen Formularfassungen verwendet werden.

RA-MICRO stellt die aktualisierten Formulare zum Stichtag automatisch zur Verfügung. Erforderlich ist die RA-MICRO-Version 2026.07.001 oder höher. Prüfen Sie Ende September, ob die aktuelle RA-MICRO-Version installiert ist und auf allen Arbeitsplätzen verwendet wird.

Bitte beachten Sie: Entwürfe, die vor dem 1. Oktober 2026 gespeichert wurden, aufgrund der geänderten Formularstruktur nicht automatisch in die neuen Formulare übertragen werden.

Parallel beginnt RA-MICRO zum 1. Oktober 2026 eine Pilotphase mit ausgewählten, von der Justiz freigegebenen Gerichten. In diesem Rahmen wird die freiwillige Beifügung strukturierter Datensätze im XJustiz-Format für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erprobt.

Anlass dieser Pilotierung ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, das in seinen wesentlichen Teilen am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt und die elektronische Abwicklung der Zwangsvollstreckung weiterentwickelt.

Ab dem 1. Januar 2027 ist das Verfahren gesetzlich ausdrücklich geregelt. Die Übermittlung eines strukturierten Datensatzes bleibt freiwillig. Wird dasselbe Formular sowohl im PDF-Format als auch als strukturierter maschinenlesbarer XML-Datensatz übermittelt, legt das Gericht seiner Prüfung den XML-Datensatz zugrunde.

Nach erfolgreicher Erprobung und Abstimmung mit der Justiz ist geplant, die Beifügung strukturierter Datensätze ab dem 1. Januar 2027 allen RA-MICRO-Kunden zur Verfügung zu stellen.

Screenshot der RA-MICRO Versionsinfo:

RA-MICRO ZV Formulare ab 01.10.2026

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