Umstieg auf RA-MICRO Kanzleisoftware – Datenübernahme
Sie nutzen bereits eine Anwaltssoftware, möchten jedoch auf RA-MICRO umsteigen? Herzlichen Glückwunsch, Sie habe den ersten Schritt getan um in Zukunft effizient und flexibel mit RA-MICRO arbeiten zu können. Wir haben bereits eine Vielzahl von Kanzleien von anderen Softwareanbietern – beispielsweise Datev, Annotext, Advoware oder ReNoStar – erfolgreich auf RA-MICRO umgestellt.
Leistungsumfang einer Datenübernahme nach RA-MICRO
In dem meisten Fällen können von Ihrer bisherigen Kanzleisoftware folgende Daten übernommen werden:
Aktenregister, Adressen, Zuordnung der Adressen zu den Akten
Adressen von Mandanten, Gegner und sonstigen Beteiligten werden übernommen. Ebenso die Stammdaten einer Akte wie Aktenkurzbezeichnung (Wer gegn wen..), Aktenlangbezeichnung (Wegen..), Aktensachbearbeiter und Referate. Und natürlich wird auch die Zuordnung der Beteilgten zu einer Akte in RA-MICRO übernommen. Aktenregister bzw. Prozessregister stehen damit auch nach einem Wechsel der Kanzleisoftwware zur Verfügung.
Termine, Fristen und Wiedervorlagen
Termine, Fristen und Wiedervorlagen gehören zu den wichtigsten Daten einer Kanzlei. Sofern diese in der bisherigen Kanzleisoftware elektronisch geführt werden, können diese in der Regel in RA-MICRO übernommen werden.
Dokumentenverwaltung, elektronische Dokumente
Immer mehr Kanzleien führen ihre Akten elektronisch. Eine Datenübernahme nach RA-MICRO beinhaltet selbstverständlich auch die Dokumente und Eigenschaften der Dokumente der bisherigen Kanzleisoftware. Sofern in der bisherige Kanzleisoftware eine vollständig elektronische Akte geführt wird, sind dies auch E-Mail, Briefpost und beA Nachrichten.
Aktenkonto mit Einzelbuchungen
Aktenkonten mit den Buchungen der Gebühren, Auslagen und Fremdgeld sind die Grundlage der Abrechnung einer Kanzlei. Daher ist die Übernahme der Aktenbuchungen nach RA-MICRO in den meisten Fällen möglich.
Forderungskonto mit Einzelbuchungen
Das Forderungskonto legt fest, wer Gläubiger und wer Schuldner einer Forderung ist und ist die Grundlage der Zwangsvollstreckung. Die Datenübernahme beinhaltet regelmäßig die Beteiligten des Forderungskontos und die Einzelbuchungen wie Hauptforderung, Kosten, Zinsen und Gutschriften (Zahlungen des Schuldners).
Gerne sind wir auch Ihnen behilflich. Profitieren Sie von unserer mehr als 15 jährigen Erfahrung mit Kanzleisoftware und Kanzleiorganisation. Tragen Sie einfach in nachstehendes Formular Ihre Adresse, Ihre bisherige Anwaltssoftware sowie wenn möglich Anzahl der Akten ein und Sie erhalten umgehend ein für Sie ausgearbeitetes Angebot.
