Speicherung der Zusammenfassung von Registeranmeldungen und Grundbuchanträgen im RA-MICRO Notariat
Mit der neuen Funktion kann die Zusammenfassung einer Registeranmeldung oder eines Grundbuchantrags künftig direkt in der E-Akte gespeichert werden. Ein vorheriger oder gleichzeitiger Ausdruck ist nicht erforderlich .
Dadurch wird die vollständig elektronische Führung von Notariatsakten weiter unterstützt und der Arbeitsablauf vereinfacht. Gleichzeitig sorgt die Neuerung für eine einheitliche Vorgehensweise, da die Speicherung in der E-Akte bereits in anderen Bereichen des elektronischen Rechtsverkehrs als Alternative zum Ausdruck genutzt werden kann.
Nach der Erstellung einer Registeranmeldung oder eines Grundbuchantrags besteht die Möglichkeit, die Zusammenfassung unmittelbar in der E-Akte abzulegen. Hierzu wird im Druckmenü die Druckausgabe deaktiviert und ausschließlich die Option „E-Speichern“ ausgewählt. Die Zusammenfassung wird anschließend ohne Papierausdruck direkt in der elektronischen Akte gespeichert.
Dies reduziert den Aufwand, spart Papier und unterstützt eine effiziente, medienbruchfreie Bearbeitung im notariellen Arbeitsalltag sowie die konsequente Digitalisierung der Verfahrensabläufe.
